Ruhezeitregelung innerhalb der Gartenanlage
von 1. Mai bis 30. September


An Sonn- und Feiertagen ist generell Ruhezeit.

Montag - Freitag
von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr

Samstags
ab 16.00 Uhr



Daraus ergeben sich:
Arbeitszeiten innerhalb der Gartenanlage
von 1. Mai bis 30. September


Montag - Freitag
von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr

an Samstagen
von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr


Arbeitszeiten innerhalb der Gartenanlage
vom 1. Oktober bis 30. April


Montag - Samstag
durchgehend von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr


Außerhalb der Arbeitszeiten dürfen Lärm verursachende Maschinen, insbesondere Rasenmäher, Motorhacken, Häcksler, Bohrhammer, Schlagbohrmaschinen, Winkelschleifer u.ä. nicht verwendet werden.

Grundlage für diese Festlegung ist der Beschluss, der bei der Pächterversammlung am 12.04.2008 einstimmig gefasst wurde.
Der Vorstand