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Ruhezeitregelung innerhalb der Gartenanlage von 1. Mai bis 30. September
An Sonn- und Feiertagen ist generell Ruhezeit.
Montag - Freitag
von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr
Samstags ab 16.00 Uhr
Daraus ergeben sich:
Arbeitszeiten innerhalb der Gartenanlage von 1. Mai bis 30. September
Montag - Freitag
von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr
an Samstagen von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Arbeitszeiten innerhalb der Gartenanlage vom 1. Oktober bis 30. April
Montag - Samstag
durchgehend von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr

Außerhalb der Arbeitszeiten dürfen Lärm verursachende Maschinen, insbesondere
Rasenmäher, Motorhacken, Häcksler, Bohrhammer, Schlagbohrmaschinen, Winkelschleifer
u.ä. nicht verwendet werden.
Grundlage für diese Festlegung ist der Beschluss, der bei der Pächterversammlung
am 12.04.2008 einstimmig gefasst wurde.
Der Vorstand
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